Beschreibung Nahe des Mains ist ein historisches Gebäude zu neuem Leben erwacht. Auf dem ehemaligen Gelände der Glanzststoff Fabrik sind im denkmalgeschützen Haus 17 außergewöhnliche Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten entstanden. Mit diesen modernen Industrielofts werden in der traditionsbewussten Stadt am Untermain erneut Zeichen für zukunftsorientierten Wohnlifestyle gesetzt.
Herzlich Willkommen im Kelsterbacher SEIDENHAUS!
Zeitlos schön mit stylischen Facetten innnen und außen besticht das Haus mit höchstem Wohnkomfort.
Das Haus für Architektur- und design-affine Menschen!
Der exklusve Wohnraum für anspruchsvolle Individualisten!
Ausstattung - Neuwertig
- Besondere Grundrisse
- Ruhige Wohnlage
- Hoher Wohnkomfort
- Videogegensprechanlage
- Parkettböden (Eiche)
- Neue Küche sowie teilweise großer eingebauter Wandschrank steht dem Mieter zur pfleglichen Nutzung zur Verfügung
- Individuelle Kellerräume
- Aufzug von Tiefgarage bis Dachgeschoss
- Parkplätze in der Tiefgarage für € 90.-/Monat anmietbar
- Parkplätze im Freien für € 50.-/Monat anmietbar
Lage Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen - Bis zur Bushaltestelle ist es 1 Minute, die S-Bahnstation (S-8, S-9) liegt etwa 10 Minuten zu Fuß entfernt.
Der Main als wunderbarer Erholungsort liegt praktisch "einen Steinwurf" entfernt
Sonstiges ANSPRECHPARTNER
Frau Andrea Zibulak freut sich auf Ihren Anruf Tel.: 06107-99 03 85 oder 0160-90 68 55 86
RMI-MARKTPLATZ
Mit dem RMI-Marktplatz stellen wir Ihnen eine Internetplattform RUND UM DIE IMMOBILIE zur Verfügung. Registrieren Sie sich kostenlos unter www.RMI-Marktplatz.de und genießen Sie alle Vorteile. Erfahren Sie hier zuerst, wenn eine neue Immobilie bei uns im Portfolio ist, bevor wir diese in die Internetportale stellen. Geht es um das fehlende Geld für die Kaution, um Rechtsberatung, um Ihre Steuern oder benötigen Sie Hilfe beim Umzug, Kücheneinbau, möchten Sie eine neue Versicherung abschließen, dann ist der Marktplatz genau das Richtige für Sie. Frau Andrea Zibulak berät Sie gerne.
WICHTIGE INFORMATION
Seit November 2015 gilt ein neues Meldegesetz. Es verpflichtet Vermieter, den Einzug eines Mieters schriftlich zu bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung). Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ist der Mieter verpflichtet sich mit dieser, vom Vermieter unterzeichneten Wohnungsgeberbescheinigung beim Amt anzumelden . Versäumt er das, droht ein Bußgeld.
RMI informiert Sie ausführlich und stellt Ihnen das entsprechende Formular gerne zur Verfügung.
Energieausweis
Zustand |
Neuwertig |
Energieausweis |
es besteht keine Pflicht! |
wesentlicher Energieträger |
Fernwärme |